jörg weiler  rechtsanwalt – hürth

Mandatsverhältnis - Beratung und Vertretung

Mandatsverhältnis - Beratung und Vertretung

Mandatsverhältnis - Beratung und Vertretung

Erstberatung

Der erste Schritt zu anwaltlicher Beratung und Unterstützung ist einfach:

In einem kurzen Gespräch sollten wir gemeinsam den Sachverhalt durchgehen und erste wichtige Eckpunkte klären. Zum Beispiel feststellen, ob etwa ein Fristablauf droht und mit welchen Kosten bei der Rechtsverfolgung zu rechnen ist. Ihre eigenen noch offenen Fragen sind dabei unbedingt notwendig und hilfreich.

Dieser erste Kontakt kann auch telefonisch erfolgen. Dabei sollte geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind, um Ihr Anliegen weitergehend zu prüfen. Sie können danach in Ruhe selbst entscheiden, ob die "Chemie" stimmt und Sie eine Beratung oder Vertretung durch mich wünschen. Dieses erste Telefonat ist in der Regel für Sie kostenlos. Erfolgt bereits in dem ersten Gespräch am Telefon eine Beratung, so werden von mir vorher die anfallenden Kosten mit Ihnen besprochen.

Die persönliche mündliche Erstberatung vor Ort in meiner Kanzlei wird in der Regel je nach Zeit- und Arbeitsaufwand mit einer Erstpauschale (siehe Kosteninformation) berechnet. Bei der Gewährung von Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht werden diese Kosten übernommen und müssen nicht von Ihnen getragen werden.

Weitergehende Beratung

Das Vertrauen zu Ihrem gewählten Anwalt und eigenen rechtlichen Beistand ist der entscheidende Faktor bei der Erteilung eines Mandats zur rechtlichen Beratung und Vertretung.

Besonders wichtig: Eine optimale Beratung und die damit verbundene zielgerichtete Wahrnehmung meines Mandats für Sie ist nur dann möglich, wenn mir alle Tatsachen und Umstände des Einzelfalles bekannt sind.
Manchmal ist das Erzählen aller Begebenheiten unangenehm oder Sie sind der Auffassung, dass bestimmte Details „nicht so wichtig“ sind. Manchmal fällt es Mandanten auch nicht leicht nachzufragen, etwa wenn eine Erklärung nicht verstanden wurde. Dies kann jedoch zu einer ersten falschen Einschätzung und Bewertung der Rechtslage führen. Und damit gegebenenfalls den Verlust von Rechten nach sich ziehen. Oder aber unnötige Kosten verursachen.
Im Interesse einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit bitte ich deshalb immer um umfassende Information und darum eventuell wichtige Rückfragen nicht zurück zu halten. Von Vorteil ist es vor jedem Gespräch einen Zettel mit Stichworten zu Einzelheiten des Falls und Fragen aus Ihrer Sicht vorzubereiten. Ihr vertrauliches Anwaltsverhältnis ist dabei gesetzlich und berufsrechtlich geschützt. Auch private, intime oder persönliche Sachverhalte sollten Sie mir anvertrauen. Der Anwalt unterliegt dabei einer Schweigepflicht, genauso wie zum Beispiel ein Arzt.

Mandatsvertretung

Die Mandatsvertretung Ihrer Interessen in komplexeren Fällen übernehme ich ebenfalls gerne und führe die dafür notwendigen Handlungen aus. Sei es die außergerichtliche Vertretung, das Aufsetzen von Verträgen oder Vergleichen oder – wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist – die notwendige Vertretung vor Gericht.

Die Erteilung eines Mandates für Sie und dessen Annahme durch mich begründet einen Vertrag. Das ist in der Regel einen sogenannter "Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter". In dieser Vertragsform ist auch festgelegt, dass der Anwalt den Erfolg des Mandats im jeweiligen Fall nicht schuldet.

Ein Beispiel dazu:

Sie beauftragen mich, dass alleinige Sorgerecht über Ihre Kinder für Sie bei Gericht zu beantragen. Und von mir werden alle zulässigen juristischen Mittel ergriffen, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Verlieren wir dennoch das Verfahren, begründet sich daraus kein Schadensersatzanspruch gegen mich.
Sollte ich dagegen Fehler gemacht haben (z. B. Fristen versäumt, wichtige Sachverhalte nicht vorgetragen, Termine nicht wahrgenommen haben oder ähnliches), wäre ich in einem solchen Fall zu Schadensersatz Ihnen gegenüber verpflichtet.

Anwaltskosten

Die Kosteninformation zur Anwaltsvergütung: Die pauschale Vergütung für ein Erstgespräch beträgt unabhängig von der Dauer bis zu 225,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Der genaue Betrag wird zu Beginn der persönlichen oder der telefonischen Beratung vereinbart. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Alle Fakten zur Anwaltsvergütung »

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten Rechtsschutz für eine Anwaltliche Beratung gewähren. Manche Versicherungen erstatten über die Beratung hinaus in bestimmten Grenzen auch Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts.

Alle Fakten zu Anwaltskosten in familienrechtlichen Verfahren »

Scheidungskosten

Zum Online-Scheidungskostenrechner »

Beratungshilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein Anwaltskosten zu zahlen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Wollen Sie Beratungshilfe für die anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, so haben Sie – sofern Ihr Antrag auf Beratungshilfe durch das Amtsgericht abgewiesen wird – selbst die angemessene Vergütung zu zahlen. Legen Sie daher Ihrem Anwalt am besten bereits vor Beginn des ersten Gesprächs den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe vor.

Der Antrag für Beratungshilfe»

Prozesskostenhilfe

Haben Sie ein zu geringes Einkommen für einen Anwalt, können Sie Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren oder einen Prozess beantragen. Hierüber entscheidet das Gericht. Wird der Antrag abgewiesen, müssen Sie sowohl die Gebühren für den beauftragten Anwalt als auch die Kosten des gerichtlichen Bewilligungsverfahrens tragen.

Der Antrag für Prozesskostenhilfe »